Unter Alarmierung versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranführung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. In den meisten Fällen wird das THW von der Feuerwehr über die Leitstelle nachgefordert. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.