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Befähigte Person

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Eine befähigte Person ist in der Lage, Ausstattung des Ortsverbandes nach den geltenden Vorschriften zu prüfen. Sie stellt damit sicher, dass die Einsatzkräfte sich keiner unnötigen Gefahr aussetzen, die von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen könnte.

Befähigte Person – Technik (BP-T)

Allgemein

Die BP-T hat die Aufgabe, die Ausstattung ohne elektrische/elektronische Komponenten des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.

Aufgaben

Die BP-T hat im Einzelnen folgende Geräteausstattungen zu prüfen:

  • Verbandkasten Kfz, Verbandkasten für Betriebe und Schutzräume, Sanitätstaschen,
  • Krankentransportausstattung
  • Arbeitsleinen, Sicherheitsleinen, Sicherheitsgurte, etc.
  • Leitern
  • Kettensägen
  • Motorgetriebene Trennschleifer
  • Schlauchboote und Pontons
  • Druck- und Saugschläuche

Qualifikation

  • Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung)
  • abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I
  • Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik

Befähigte Person – Elektro (BP-E)

Allgemein

Die BP-E hat die Aufgabe, elektrische Betriebsmittel und Anlagen des THW-Ortsverbandes gemäß den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in regelmäßig wiederkehrenden Abständen zu prüfen.

Aufgaben

Die BP-E hat im Einzelnen folgende Geräteausstattung zu prüfen:

  • Nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel, dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder nicht leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
  • Nicht stationäre Anlagen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut und an einem neuen Bestimmungsort erneut aufgebaut werden.
  • Der Prüfumfang ist im Einzelnen in der DIN VDE 0105, Teil 1, „Betrieb von Starkstromanlagen: Allgemeine Festlegungen“ bestimmt und umfasst grundsätzlich folgenden Prüfumfang:
    • Sichtprüfung
    • Schutzleiterprüfung
    • Isolations-Widerstandsprüfung
    • Funktionsprüfung

Qualifikation

  • Elektrofachkraft im Sinne der UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ sowie der jeweils einschlägigen, zu beachtenden UVV und der VDE.
  • Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können (z. B. Elektrofacharbeiter, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
  • abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I
  • Optional: Ausbildungsmodul: Befähigte Person Elektro


Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer