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Diskussion:Helm

Aus THWiki
Version vom 17. Februar 2009, 19:07 Uhr von Michael Thurm (Diskussion | Beiträge) (laut THW-Lehrmeinung keine Gefährdung)
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Helm beim arbeiten im und am Wasser[Bearbeiten]

Das ein mit Wasser vollgelaufener Helm einen Helfer nicht nach unten zieht liegt auf der Hand. Über Wasser läuft das Wasser aus dem Helm heraus, unter Wasser ist das Wasser im Helm genau so schwer wie das Wasser um einen herum. Es ergibt sich somit kein Auf- oder Abtrieb.

Die eigendliche Gefahr entsteht bei dem Fall in das Wasser selbst. Der Helm bremst die Geschwindigkeit auf Grund der Oberfläche und Wölbung beim Auftreffen auf die Wasseroberfläche stark ab. Hierbei wirkt über den Kinnriemen schlagartig eine hohe Kraft auf den Kopf und damit auf den Hals- und Wirbelsäulenbereich. Die kann zu Wirbelsäulenverletzungen führen.

Deshalb ist beim arbeiten am, im und auf dem Wasser unbedingt eine gründliche Gefährdungsanalyse durchführen. Nur falls die Gefährdung die sich durch die Art der Arbeit ergibt bei offenen Kinnriemen höher ist als die Gefahr der Wirbelsäulenverletzung ist der Kinnriemen zu schließen.

Ich änder das mal in dem Wikieintrag...

Gruß Christian (DLRG OG Haltern)

Hallo Christian,
So, wie es vorher im Eintrag stand, ist es die gültige Lehrmeinung im THW, die sich auf den im THW verwendeten Dräger HPS 4100 bezieht. Wie im Artikel beschrieben gab es dazu einen ausführlichen Selbstversuch, der ergeben hat, dass keine Gefährdung besteht. Ich war nicht bei dem Selbstversuch dabei, könnte mir aber vorstellen, dass das mit der doch recht kopfnahen Form und der eingebauten Sollbruchstelle im Kinnriemenverschluss zu tun hat. --Michael Thurm 19:07, 17. Feb 2009 (CET)



Namensschild beim Helm innen oder außen ?[Bearbeiten]

Ich bin dafür, das der Name des Trägers außen auf dem Helm angebracht wird. Am besten mit OV und Gruppe. Warum ?: Damit man nicht immer um den Helfer rumlaufen muss, damit man sieht wer die blaue Jacke mit gelbem Helm ist. Michael, du beschriebst das es nicht zulässig ist. Kannst du auf einen Paragraphen in der BeklRiLi verweisen ?

Außerdem: Das man auf seine Klamotten seine Namen schreibt um diese nicht zu verwechseln, sollte doch wohl jedem bekannt sein. Vorlage:Schuff:Signatur

Über Helmkennzeichnung kann man wunderbar diskutieren :-) Ich will hier aber kein für und wider anfangen, sondern nur § 14 Satz 2 BeklRiLi zitieren: "Das zusätzliche Anbringen von Aufnähern und sonstigen Abzeichen, die in dieser Richtlinie nicht enthalten sind, ist nicht gestattet." In den Anlagen 3.1 und 3.5 sind die erlaubten Aufnäher und Abzeichen aufgelistet, für Helme ist nur der THW-Zahnkranz vorgesehen.
Dass Klamotten sinnvollerweise beschriftet werden sollten, ist erstaunlicherweise nicht jedem bekannt! Ich finde in meinem OV immer mal wieder Bekleidungsstücke, die keinerlei Kennzeichnung enthalten. Und gerade Helme werden schnell mal beiseite gelegt. Gruß, --Michael Thurm 00:48, 3. Apr 2008 (CEST)
Dann habe ich das mit dem Helm mit den andere Klamotten verwechselt, die man nach der BeklRiLi §4 bedingt anpassen darf.
Aber nun weis ich jedenfalls, wo ich hin muss wenn ich mal schnell ne neue Hose oder so brauche ;)
Zurück zum Thema: Ich halte es aber trotzdem für unsinnig das Kennzeichnen seiner Klamotten zur Wiederfindung als Praxistipp mit aufzuführen. --Thiemo Schuff - B2 OV Bad Oldesloe 23:04, 10. Apr 2008 (CEST)