Fahrgenehmigung
Durch den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung und bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Datei:Thw-fahrgenehmigung vorderseite.jpg
Vorderseite
Datei:Thw-fahrgenehmigung rueckseite.jpg
Rückseite