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Bereichsausbildung Kraftfahrwesen
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Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheins, berechigt Fahrzeuge des THW zu führen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung
- Praxis:
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen, Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
Inhalt Teil 2
ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C
- Theorie:
- ...
- Praxis:
- ...