Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

Die Geschäftsstellen wurden zum 01.01.18 umbenannt
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(Die Geschäftsstellen wurden zum 01.01.18 umbenannt)
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*§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
*§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Geschäftsstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Geschäftsstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr.
Auf den beiden Hauptwerken basiert die '''Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)'''. Sie regelt die Mitwirkung der [[Helfer]] in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Soweit diese Richtlinie der [[Regionalstelle]] Aufgaben zuweist, nimmt die Geschäftsstelle diese im Auftrag des [[Landesbeauftragter|Landesbeauftragten]] wahr.


Auslandseinsätze werden mit der '''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''' geregelt.
Auslandseinsätze werden mit der '''Verordnung über die Gewährung von Unfallfürsorge für hauptamtliche Angehörige und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bei Leistung technischer Hilfe im Ausland''' geregelt.
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