Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind:
Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind:


* das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG, zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]])
* das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG), zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]]
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THWMitwV)
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV)


Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen:
Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen:
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