Rechte und Pflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind:
Die Bundesanstalt [[Technisches Hilfswerk]] besitzt zwei Hauptwerke, die die Mitwirkung (Rechte und Pflichten) ihrer Angehörigen regelt. Diese sind:


* das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-[[Helferrechtsgesetz]] - THW-HelfRG)
* das Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG, zuvor: THW-[[Helferrechtsgesetz]])
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk
* die Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THWMitwV)


Im '''Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz -
Im '''Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG)''' findet man folgende Paragraphen:
THW-HelfRG)''' findet man folgende Paragraphen:
*§ 2 Helfer
*§ 2 Helfer
*§ 3 Soziale Sicherung
*§ 3 Soziale Sicherung
*§ 4 Mitwirkung.
*§ 4 Mitwirkung.


In der '''Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk''' finden wir folgende Pragraphen:
In der '''Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THWMitwV)''' finden wir folgende Pragraphen:
*§ 1 Helfer und Helferinnen - ''Wer ist Helfer?''
*§ 1 Helfer und Helferinnen - ''Wer ist Helfer?''
*§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen - ''Wer kann Helfer werden?''
*§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen - ''Wer kann Helfer werden?''
Anonymer Benutzer