Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Geschäftsstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.
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Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug Eingewiesen werden.
Die Rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
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