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Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen. | Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre [[Ausbildung]] dazu befähigt ist, eine [[Kettensäge]] einzusetzen. | ||
== Rechtliche Grundlage == | == Rechtliche Grundlage == | ||
In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann: | In der GUV-I 8624 der [[Gesetzliche Unfallversichung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des [[Holzbearbeitung|Umgangs mit einer Kettensäge]] belegen kann: | ||
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|'''Modul''' | |'''Modul''' |
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