Bediener Motorsäge: Unterschied zwischen den Versionen

61 Bytes hinzugefügt ,  8. Februar 2009
+wikilinks
(Anfang Quelle: GUV-I 8624)
 
(+wikilinks)
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre Ausbildung dazu befähigt ist, eine Kettensäge einzusetzen.
Als '''Kettensägenführer(in)''', umgangssprachlich auch '''''Motorsägenführer(in)''''', wird eine Person bezeichnet, die durch ihre [[Ausbildung]] dazu befähigt ist, eine [[Kettensäge]] einzusetzen.


== Rechtliche Grundlage ==
== Rechtliche Grundlage ==
In der GUV-I 8624 der Gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des Umgangs mit einer Kettensäge belegen kann:
In der GUV-I 8624 der [[Gesetzliche Unfallversichung|Gesetzlichen Unfallversicherung]] sind insgesamt 6 Module aufgeführt, die man zum Erlernen des [[Holzbearbeitung|Umgangs mit einer Kettensäge]] belegen kann:
{|{{Prettytable}}
{|{{Prettytable}}
  |'''Modul'''
  |'''Modul'''
69

Bearbeitungen