Zugführer

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Der Zugführer (ZFü) ist der Einheitsführer des Technischen Zuges, des Fachzuges Führung/Kommunikation oder des Fachzuges Logistik.

Dienststellungskennzeichen des Zugführers oder Einheitführers

Funktion und StellungBearbeiten

Der Zugführer führt die Helfer seines Fach- oder technischen Zuges.

Im Technischen Zug bewältigen die dem Zugführer unterstellten Bergungs- und Fachgruppen die gestellten Einsatzaufgaben unter seiner Führung. Nach der Führungslehre sind das zwischen drei und fünf Gruppen. Im Einzelfall können auch bis zu sieben Gruppen bzw. Kräfte in vergleichbarer Stärke geführt werden. Bei diesen Aufgaben wird er durch den Zugtrupp unterstützt. Der Zugführer berät den Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde der ihm unterstellten Einheiten.

In den Fachzügen Führung/Kommunikation und Logistik bewältigen die entsprechenden Fachgruppen Führungsunterstützung und Kommunikation, beziehungsweise Logistik-Materialwirtschaft, Logistik-Verpflegung und gegebenenfalls der Trupp Transport Schwer ebenso ihre Einsatzaufgaben unter seiner Führung.

Der Zugführer des Fachzug Führung/Kommunikation wird auch als Leiter von THW-Führungsstellen selber oder des Stabes einer THW-Führungsstelle eingesetzt.

Aufgaben und AusbildungBearbeiten

  1. Der ZFü sorgt für die Ausbildung der Helfer seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:
    1. den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt,
    2. die Ausbildung durchführt oder überwacht, Übungen anlegt und auswertet,
    3. Unterführer auf ihre Eignung beurteilt und Anträge für ihre Berufung stellt.
  2. Der Zugführer hat durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen. Schäden und Verluste hat er zu melden. Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
  3. Der Zugführer ist verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
    1. die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarmordnung sicherstellt,
    2. die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet,
    3. im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt,
    4. Verbindung zur Einsatzleitung zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt und
    5. die Logistik für die eigene Einheit und für beigestellte Einheiten regelt.
  4. Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle unterstellt.

Die Ausbildung zum Zugführer erfolgt an der THW-Bundesschule am Standort Neuhausen.

Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant