Atemschutzgeräteträger

Version vom 14. Juli 2019, 20:43 Uhr von Wolfgang (Diskussion | Beiträge) (Überarbeitung AGT Grundsätze)

Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man die Helfer beim THW, die die Bereichsausbildung Atemschutz erfolgreich abgeschlossen haben und für die Nutzung eines Atemschutzgerätes berechtigt sind. Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des Helmes gekennzeichnet.

THW-Helm mit dem "A" als Kennzeichnung eines Atemschutzgeräteträgers
Abzeichen für Sonderausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Der Zweck des Atemschutzgerätes ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen.

Ausbildung

Der auszubildende Atemschutzgeräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen.

Zur Ausbildung gehören:

  • Anforderungen an den AGT
  • Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau
  • Atemgifte und deren Eigenschaften
  • Atmung des menschlichen Körpers
  • Allgemeine Einsatzgrundsätze
  • Verantwortung im Atemschutzeinsatz
  • Rückzugsicherung
  • Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp
  • Kurzprüfung der Geräte
  • Gewöhnung an das Atemschutzgerät
  • Arbeiten mit dem Atemschutzgerät
  • Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät
  • Einsatz des Rettungstrupps und deren Vorgehen
  • Atemschutzstrecke
  • Wartung und Reinigung

Allgemeine Einsatzgrundsätze

  • jede Atemschutzgeräteträgerin / jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich
  • Atemschutzgeräte sind außerhalb des Gefahrenbereiches an- und abzulegen
  • vor dem Einsatz muss eine Einsatzkurzprüfung durchgeführt werden
  • zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen
  • der Flüssigkeitsverlust der Einsatzkräfte ist durch geeignete Getränke auszugleichen
  • nur mit einsatzbereitem Rettungstrupp in den Gefahrenbereich
  • Hinweg mal zwei für den Rückweg einplanen
  • kein Einsatz bei Erkältung
  • kein Einsatz nach Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln
  • der Atemschutzgeräteträger muss melden, dass er nicht einsatzfähig ist
  • Atemschutzgeräteträger gehen immer truppweise vor
  • der Trupp bleibt immer eine Einheit
  • keine Flaschen mit einem Restdruck von unter 90% verwenden. (sprich: 270bar bei 300bar Flasche)


Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant