Atemschutzgeräteträger
Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man die Helfer beim THW die die Bereichsausbildung Atemschutz erfolgreich abgeschlossen haben und für die Nutzung eines Atemschutzgerätes berechtigt sind. Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des Helmes gekennzeichnet.
Der Zweck des Atemschutzgerätes ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen.
Ausbildung
Der auszubildende Atemschutz-Geräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein, jedoch höchstens 50 Jahre. (gilt nur für THW, Feuerwehr bis 60). Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen.
Zur Ausbildung gehören:
- Anforderungen an den AGT
- Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau
- Atemgifte und deren Eigenschaften
- Atmung des menschlichen Körpers
- Allgemeine Einsatzgrundsätze
- Verantwortung im Atemschutzeinsatz
- Rückzugsicherung
- Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp
- Kurzprüfung der Geräte
- Gewöhnung an das Atemschutzgerät
- Arbeiten mit dem Atemschutzgerät
- Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät
- Einsatz des Rettungstrupp und deren Vorgehen
- Atemschutzstrecke
- Wartung und Reinigung
Einsatzgrundsätze
- Nur mit einsatzbereitem Rettungstrupp in den Gefahrenbereich
- Hinweg mal zwei für den Rückweg einplanen
- Kein Einsatz bei Erkältung
- Kein Einsatz nach Einnahme von Medikamenten, Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln
- Der Atemschutzgeräteträger muss mitteilen das er nicht einsatzfähig ist.
- Atemschutzgeräteträger gehen immer Truppweise vor
- der Trupp bleibt immer eine Einheit
- Keine Flaschen mit einem Restdruck von unter 90% verwenden. (sprich: 280bar bei 300bar Flasche)
Funktionen im Technischen Zug | |
Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer |