Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man die Helfer beim THW die die Bereichsausbildung Atemschutz erfolgreich abgeschlossen haben und für die Nutzung eines Atemschutzgerätes berechtigt sind. Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des Helmes gekennzeichnet.

THW-Helm mit dem "A" als Kennzeichnung eines Atemschutzgeräteträgers
Abzeichen für Sonderausbildung zum Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgerät

Der Zweck des Atemschutzgerätes ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen.

Ausbildung

Der auszubildende Atemschutz-Geräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein, jedoch höchstens 50 Jahre. (gilt nur für THW, Feuerwehr bis 60). Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen.

Zur Ausbildung gehören:

  • Anforderungen an den AGT
  • Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau
  • Atemgifte und deren Eigenschaften
  • Atmung des menschlichen Körpers
  • Allgemeine Einsatzgrundsätze
  • Verantwortung im Atemschutzeinsatz
  • Rückzugsicherung
  • Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp
  • Kurzprüfung der Geräte
  • Gewöhnung an das Atemschutzgerät
  • Arbeiten mit dem Atemschutzgerät
  • Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät
  • Einsatz des Rettungstrupp und deren Vorgehen
  • Atemschutzstrecke
  • Wartung und Reinigung
Funktionen im Technischen Zug
  Gruppenführer | Truppführer | Zugführer | Zugtruppführer


Zusatzfunktionen im Technischen Zug
  ABC-Helfer | Atemschutzgeräteträger | Bediener Technisches Ortungsgerät | Bediener Motorsäge

Bergungsräumgerätefahrer | Bootsführer | Fährenführer | Gabelstaplerfahrer | Kleinlader-Fahrer | Kraftfahrer
Ladekranführer | Leiter THW-Führungsstelle | Maschinist | PE/PVC-Schweißer
Rettungshundführer | Sanitätshelfer | Sprechfunker | Sprengberechtigter | Sprenggehilfe
Technischer Berater | THW-Schweißer / Brennschneider | Wasserlaborant