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Atemschutznachweis
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Atemschutznachweis*
Atemschutznachweis (Atemschutzpass)
Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Die Ortsbeauftragte / der Ortsbeauftragte oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
- Datum und Einsatzort
- Art des Gerätes
- Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
- Tätigkeit