Sprechfunker

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Allgemein

Der Sprechfunker stellt Sprechfunkverbindungen her und hält sie. Er ist damit für die "technische" Kommunikation ausgebildet und zuständig.

Aufgaben

Der Sprechfunker hat:

  1. Sprechfunkstellen zu errichten.
    • Hierzu hat er günstige Standorte für die Sprechfunkstelle auszuwählen.
  2. den Sprechfunkverkehr seiner Teileinheit durchzuführen.
  3. die Sprechfunkausstattung seiner Teileinheit zu Warten und zu Pflegen.
    • Schäden und Verluste hat er zu melden.
    • Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
    • Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Basisausbildung I & Bereichsausbildung Sprechfunk
  3. förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974