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Steckleiter

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Eine Leiter ist ein Gerät zum Hinauf- und Hinabsteigen mit Sprossen, die links und rechts in zwei Holme eingepasst sind. [1] Eine Steckleiter wird aus mehreren Teilen zusammengesteckt. Die einzelnen Leiter-Elemente, auch B-Teile genannt, können leicht miteinander verbunden werden. Dabei wird das unterste B-Teil um ein Fußelement aus wenigen Sprossen, das Z-Teil, ergänzt. Ein einzelnes Leiterelement mit Z-Teil wird A-Teil genannt.

Beschreibung: THW-Sachnummer:
Leiter, Feuerwehr, verlängerbar, Steckleiter aus Leichtmetall (SE) 5440T22266
Leiter, Feuerwehr, A-Teil (Unterteil) 5440T22262
Leiter, Feuerwehr, B-Teil (Oberteil) 5440T22263
Leiter, Feuerwehr, Z-Teil (Einsteckteil) 5440T22264

technische Daten

Steckleiterteil A

Länge: 2.7m
Gewicht: 10kg
Tiefe: 74 cm
Sprossen: 9

Steckleiterteil B

Länge: 2.7m
Gewicht: 10kg
Tiefe: 74 cm
Sprossen: 7

Steckleiterteil Z

Sprossen: 2

Zusammengesteckt

Anzahl Steckleiterteile B Länge erreichbare Höhe mit einem Anstellwinkel von 68°- 75°
1 2.7m 2.5m
2 4.65m 4.4m
3 6.6m 6.3m
4 8.55m 8.2m

Belastbarkeit

Anzahl Steckleiterteile B Belastbarkeit bei einem Anstellwinkel von 68°-75° Belastbarkeit bei einem Anstellwinkel von 40°-68° Belastbarkeit bei horizontaler Benutzung
1 2 Personen 1 Person 1 Person
2 2 Personen 1 Person 1 Person mit Abstützung
3 2 Personen 1 Person 1 Person mit Abstützung
4 1 Person 1 Person keine Person

Anwendung

Die Steckleiter dient zum

  • Ersteigen von Objekten
  • Absteigen in Tiefen
  • Überbrücken von Hindernissen wie Gräben oder Spalten
  • Ablassen von Personen
  • Herstellen von Behelfstragen
  • Bau von Gerüsten
  • Bau von Mastkränen
  • Bau von Bockleitern

Handhabung:

siehe Umgang mit Leitern

Schutzausstattung

  • Helm

Beachte:

  • Steckleiterteile nicht werfen
  • Steckleiterteile nicht gewaltsam ineinanderstecken oder auseinanderschlagen
  • Zulässige Belastbarkeit in keinen Fall überschreiten
  • Steckleiterteile waagerecht lagern oder aufhängen
  • Siehe auch Umgang mit Leitern

Wartung und Pflege:

  • Steckleiterteile nach jedem Gebrauch reinigen.
  • Lackschäden an Holzteilen und Metallbeschlägen sind auszubessern.
  • Schnappschlösser (Federspannbolzen) ölen
  • Nach jeder Benutzung muss gemäß UVV eine Sichtprüfung erfolgen.
  • Regelmäßig (jährlich) muss eine Prüfung erfolgen

Sichtprüfung

Hierbei ist zu kontrollieren

  • eventuelle Riß- und Splitterbildung bei Holzleitern
  • das unverändert feste Gefüge der gesamten Steckleiter und der Sprossenbefestigung
  • der feste Sitz der Kastenbeschläge und Spannbolzen
  • der einwandfreie Federdruck und die Leichtgängigkeit der Schnappschlösser
  • die unveränderte Form sämtlicher Bauteile

Jährliche Belastungsprüfung

Jedes Steckleiterteil ist mind. jährlich wie folgt zu prüfen:

  1. Zwei Steckleiterteile zusammenstecken und waagerecht auf zwei Böcke ablegen
  2. Der Abstand zwischen Boden und Holm wird ermittelt (Messwert A).
  3. Die Leitermitte wird mit einem Gewicht von 80 kg belastet.
  4. Der Abstand zwischen Boden und Holm wird ermittelt (Messwert B).

Die Steckleiter ist betriebssicher, wenn

  • die Differenz zwischen den Messwerten A und B bei Holz maximal 75 mm, bei

Leichtmetall maximal 60 mm beträgt,

  • die Werte für die Durchbiegung nicht mehr als ±25 mm bei gleicher Kombination

der Leiterteile (Leiterteile kennzeichnen!) von denen der vorherigen Prüfung abweichen,

  • nach der Belastung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar

sind,

  • Holzteile weder Riss- noch Splitterbildung aufweisen,
  • Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen,
  • das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,
  • die Metallteile keine Korrosionsschäden haben,
  • der Sprossenbelag bei Leichtmetallleitern keine Schäden aufweist,
  • die Sprossenanker bei Holzleitern unbeschädigt sind und festen Sitz haben,
  • die Steckkästen und das Schnappschloss fest sitzen,
  • die Sperrbolzen guten Federdruck haben und funktionsfähig sind,
  • die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen,
  • die Kennzeichnung vollständig ist (neu bei Leitern nach DIN EN 1147).

Prüfnachweis führen und Messwerte eintragen.

Normen und Vorschriften

  • DIN 14711
  • DIN EN 1147 Tragbare Leitern für die Feuerwehr
  • UVV Feuerwehr
  • UVV Leitern und Tritte
  • UVV Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

Literatur

  • KatS-LA 220 - Geräte und Hilfsmittel des Bergungszuges, Kapitel 8
  • Fibel des THWs

Einzelnachweise

  1. Wikipedia - Leiter