Alarmierung

Version vom 25. April 2014, 22:02 Uhr von RainerB (Diskussion | Beiträge) (Allgemeine Definition erweitert.)

Unter Alarmierung versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranfürhung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.