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Atemschutz-Gerätewart
Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte
Eine ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte ist unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Abweichend von der FwDV 7 besteht im THW nicht die Pflicht, Atemschutzwerkstätten einzurichten. Die Landes- /Länderverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher Form die Pflege, Wartung und Prüfung (Fremdvergabe zur Fw bzw. Privatunternehmen oder eigene Werkstätten) durchgeführt wird. Die Entscheidung richtet sich nach einsatztaktischen Notwendigkeiten im jeweiligen Bereich und trägt wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die Landes-/Länderverbände sind dafür verantwortlich, dass nur ausreichend qualifizierte Atemschutzgerätewartinnen / Atemschutzgerätewarte (hauptamtlich oder ehrenamtlich) die Pflege und Wartung durchführen.
Aufgaben
Der Atemschutz-Gerätewart
- überwacht die Prüftermine
- führt die vorgeschriebenen Prüfungen sowie Wartungs- und Pflegemaßnahmen durch
- führt die vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durch
- beseitigt festgestellte Mängel und veranlasst ggf. die weitergehende Instandsetzung
- befüllt die Atemluftflasche mit Atemschutzkompressor (erfordert zusätzlich jährliche Einweisung in Kompressor)
- führt den Gerätenachweis
- wirkt bei der Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger mit
Qualifikation
- Mindestalter 18
- Grundausbildung
- Ausbildung zur Atemschutzgerätewartin / zum Atemschutzgerätewart
- Gerätebezogene regelmäßige Einweisung beim Hersteller oder von ihm hierfür autorisierte Einrichtungen
- regelmäßige Teilnahme, (mindestens alle 5 Jahre) an einer entsprechenden Fortbildung
- Bereichsausbildung Atemschutz
- Lehrgang Atemschutz-Gerätewart
- Berufung durch Landesverband