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Landesjugendausschuss

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Der Landesjugendausschuss der THW-Jugend ist die Zusammenkunft aller Delegierten und der Landesjugendleitung.

Er wird mindestens einmal im Jahr vom Landesjugendleiter einberufen und kann zusätzlich noch mit einer Entscheidung von 45% der Delegierten eines Bundeslandes zusammenkommen.

Aufgaben des Landesjugendausschusses

Zitat aus der Satzung der THW-Jugend Hessen:
Art. 6.3 Zu den Aufgaben des Landesjugendausschusses gehören Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der THW-Jugend auf Landesebene insbesondere

  • die Wahl des Landesjugendvorstandes
  • die Regelung landesweiter Belange der Jugendarbeit
  • die Wahl von zwei Kassenprüfern
  • die Regelung der Ausstattung der Jugendgruppen auf Landesebene
  • Regelung der Verwendung der finanziellen Mittel, die den Jugendgruppen der Landesjugend nur gemeinschaftlich zur Verfügung stehen
  • Wahl von Delegierten zum Bundesjugendausschuss
  • Wahl von Delegierten in Verbände, in denen die THW-Jugend Mitglied ist.
  • Entlastung des Landesjugendvorstandes
  • Festsetzung der Beitragsanteile auf Landesebene
  • Festlegung des Delegiertensschlüssels zum Landesjugendausschuss.

Delegiertenschlüssel

Der Delegiertenschlüssel für das Jahr 2005, Bundesland Hessen

Wie viele Delegierte eine Jugendgruppe zum Landesjugendausschuss entsenden darf, legt der Delegiertenschlüssel fest. Für jede angefangenen 20 Mitglieder darf eine Jugendgruppe einen Delegierten entsenden.