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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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** Eigenständige Jugendgruppe, siehe [[Satzung_Jugendgruppen|Satzung]] und Antrag beim [[Gemeinnützigkeit_Jugendgruppen#Finanzamt|Finanzamt]]
** Eigenständige Jugendgruppe, siehe [[Satzung_Jugendgruppen|Satzung]] und Antrag beim [[Gemeinnützigkeit_Jugendgruppen#Finanzamt|Finanzamt]]
** Aufnahme der Jugend in der [[Jugendgruppe_Mitglied_Helfervereinigung|Helfervereinigung]]
** Aufnahme der Jugend in der [[Jugendgruppe_Mitglied_Helfervereinigung|Helfervereinigung]]
* Abstimmung mit der Jugendgruppe
* Protokoll über die Abstimmung


==Finanzamt==
==Finanzamt==
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Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:
Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:
* '''BEBBST''': Sascha Barnewske, siehe [[http://www.thw-jugend-bebbst.de/referent.html Webseite]]
* '''BEBBST''': Sascha Barnewske, siehe [[http://www.thw-jugend-bebbst.de/referent.html Webseite]]
==FAQ==
'''Ist das Thema so wichtig?'''
Ja.
'''Was ist die einfachste Variante?'''
Die Untergliederung in der Helfervereinigung.


== Weblinks ==
== Weblinks ==

Version vom 19. Februar 2008, 00:18 Uhr

Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.


Warum gemeinnützig?

  • Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
  • Spendenquittungen können ausgestellt werden.
  • Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen. Damit dürfen Fahrzeuge, die nur von der Jugend benutzt werden, mit einem Radio ausgestattet werden.

Was zu tun ist

  • Form
  • Abstimmung mit der Jugendgruppe
  • Protokoll über die Abstimmung

Finanzamt

Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das Finanzamt.

Unterlagen für das Finanzamt

  • Satzung
  • Protokoll der letzten Wahl?

Zuständige Finanzämter nach Bundesländern

  • Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0

Ansprechtpartner

Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:

  • BEBBST: Sascha Barnewske, siehe [Webseite]

FAQ

Ist das Thema so wichtig? Ja. Was ist die einfachste Variante? Die Untergliederung in der Helfervereinigung.

Weblinks

[THW-Jugend]