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Sanitätshelfer: Unterschied zwischen den Versionen

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In den [[Technischer Zug|Technischen Zügen]] sind je nach [[Fachgruppe]] Sanitätshelfer auszubilden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den örtlichen Sanitätsorganisationen. Im Allgemeinen entspricht die Ausbildung der Sanitätshelfer z.B. der Sanitätausbildung Teil A des DRK.
==Allgemein==
Der '''Sanitätshelfer''' stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer im Einsatzfall eingesetzt werden.


Bis in die 90iger Jahre war noch eine Ausbildung auf Landesebene in den damaligen Katastophenschutzschulen zum Sanitäthelfer aller Fachdienst vorgesehen.


==Aufgaben==
Der Sanitätshelfer:
#führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine Gruppe durch.
#kann im Einsatz als Ersthelfer die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen
#überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit.
#*- Schäden und Verluste hat er zu melden.
#*- Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
#*- Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.
==Qualifikation==
# hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
# [[Basisausbildung I]] & Bereichsausbildung Sanitätshelfer
# oder: Sanitätslehrgang Teil A (extern bei einer anderen Hilfsorganisation erworben)
# jährliche Wiederholungslehrgänge
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ausbildung]]
[[Kategorie:Ausbildung]]

Version vom 10. Dezember 2006, 17:40 Uhr

Allgemein

Der Sanitätshelfer stellt die sanitätsdienstliche Grundversorgung seiner Teileinheit sicher. Darüber hinaus kann er als Ersthelfer im Einsatzfall eingesetzt werden.


Aufgaben

Der Sanitätshelfer:

  1. führt Erste-Hilfe-Maßnahmen für seine Gruppe durch.
  2. kann im Einsatz als Ersthelfer die sanitätsdienstliche Betreuung von Leichtverletzten durchführen
  3. überprüft die Sanitätsausstattung seiner Gruppe auf Verwendungsfähigkeit und Vollständigkeit.
    • - Schäden und Verluste hat er zu melden.
    • - Auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hat er hinzuwirken.
    • - Auf die Einhaltung von Prüffristen hat er zu achten.


Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Basisausbildung I & Bereichsausbildung Sanitätshelfer
  3. oder: Sanitätslehrgang Teil A (extern bei einer anderen Hilfsorganisation erworben)
  4. jährliche Wiederholungslehrgänge