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Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach [[Literatur#STVO27|§27 StVO]] werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' | Nach [[Literatur#STVO27|§27 StVO]] werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkennbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeuge|Fahrzeug]] angesehen. | ||
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]). | Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]). | ||
Version vom 19. November 2006, 17:16 Uhr
Nach §27 StVO werden Fahrzeugkolonnen, die als geschlossener Verband erkennbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges Fahrzeug angesehen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von Wegerecht).
Der Verband muß als solcher zu erkennen sein. Dies wird im Technischen Hilfswerk durch blaue Flaggen an allen Fahrzeugen sowie eine grüne Flagge am letzten Fahrzeug der Kolonne erreicht.
Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muß ein Verband genehmigt werden.