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Jugendbetreuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Er betreut die [[Junghelfer]] und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem [[Ausbildungsbeauftragter|Ausbildungsbeauftragten]] abgesprochen. Die aktiven [[Helfer]] des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. | |||
Desweiteren soll der Jugendbetreuer die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern. | Desweiteren soll der Jugendbetreuer die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern. | ||
Natürlich hat der Jugendbetreuer eine Vorbildfunktion inne die er niemals vernachlässigen darf. | Natürlich hat der Jugendbetreuer eine Vorbildfunktion inne die er niemals vernachlässigen darf. | ||
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Bezüglich des "THW-Jugend e.V." ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet | Bezüglich des "THW-Jugend e.V." ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem [[Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung|BÖH]] zusammen wenn es um Nachwuchswerbung geht. | ||
== Qualifikation == | == Qualifikation == |
Version vom 1. Juni 2006, 22:53 Uhr
Aufgaben
Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.
Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Desweiteren soll der Jugendbetreuer die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern. Natürlich hat der Jugendbetreuer eine Vorbildfunktion inne die er niemals vernachlässigen darf.
Selbverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.
Bezüglich des "THW-Jugend e.V." ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem BÖH zusammen wenn es um Nachwuchswerbung geht.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Der Jugendbetreuer muss mit Kindern und Jugendlichen umgehen können. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind jedoch kein Muss.
Lehrgänge und Prüfungen
THW-spezifische Kenntnisse der Jugendarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. Sonderlehrgang "Jugendbetreuer der THW-OV") erworben werden.