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Die ersten Jugendgruppen sind 1970 u.a. in den [[Ortsverband Cloppenburg]] | Die ersten Jugendgruppen sind 1970 u.a. in den Ortsverbänden [[Ortsverband Cloppenburg|Cloppenburg]] und [[Ortsverband Beuel|Beuel]] gegründet worden.<ref>http://www.thw.bund.de/thw_forum/showthread.php?t=3169</ref> | ||
Die Jugendgruppe für sich ist eine Körperschaft. Sie sollte [[Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe)|gemeinnützig]] sein. Sie wird vom [[Ortsjugendleiter]] geleitet. Oft ist dieser auch [[Jugendbetreuer]] im THW Ortsverband, dieses ist aber keine Bedingung. | Die Jugendgruppe für sich ist eine Körperschaft. Sie sollte [[Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe)|gemeinnützig]] sein. Sie wird vom [[Ortsjugendleiter]] geleitet. Oft ist dieser auch [[Jugendbetreuer]] im THW Ortsverband, dieses ist aber keine Bedingung. |
Version vom 21. November 2020, 23:05 Uhr
Eine Jugendgruppe ist eine eigenständige "Einheit" in einem Ortsverband, in der sich alle Junghelfer zusammenfassen.
Die ersten Jugendgruppen sind 1970 u.a. in den Ortsverbänden Cloppenburg und Beuel gegründet worden.[1]
Die Jugendgruppe für sich ist eine Körperschaft. Sie sollte gemeinnützig sein. Sie wird vom Ortsjugendleiter geleitet. Oft ist dieser auch Jugendbetreuer im THW Ortsverband, dieses ist aber keine Bedingung.
Satzung
In der Satzung der THW Jugend Hessen heißt es:
8.3 Jugendgruppen 8.3.1 Die aktiven Mitglieder sind zu Jugendgruppen zusammengefasst. 8.3.2 Die Jugendgruppen sind einem Ortsverband des THW als eigen- verantwortliche Ortsjugend zugeordnet. 9. Jugendordnungen der Untergliederungen 9.1 Jede Untergliederung darf sich eine eigene Ordnung geben /.../
Der Vorstand einer Jugendgruppe
Der Ortsjugendleiter und sein Stellvertreter
Der Ortsjugendleiter und sein Stellvertreter sind erwachsene, ehrenamtliche Personen welche die laufenden Geschäfte der Jugendgruppe führen. Der Ortsjugendleiter und dessen Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der Jugendsprecher und sein Stellvertreter
Der Jugendsprecher wird wie alle anderen Mitglieder des Vorstands von den Mitgliedern der Jugendgruppe gewählt. Er soll das 14. Lebensjahr vollendet haben, und ist der erste Ansprechpartner für die Jugendlichen bei Problemen. Außerdem wirkt er bei der Gestaltung der Gruppenarbeit mit.
Der Delegiere/Die Delegierten
Die Delegierten werden nach dem Delegiertenschlüssel des jeweiligen Bundeslandes festgelegt und vertreten die Jugendgruppe auf dem Landesjugendausschuss und Bezirksjugendausschuss.
Die Mädchenbeauftragte
Die Mädchenbeauftragte ist erste Ansprechpartnerin für die Mädchen der Jugendgruppe.