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Havariekommando: Unterschied zwischen den Versionen

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[[File:Hagglund 4375.jpg|thumb|Hagglung]]
[[Datei:Knechtsand (Schiff 1984) by-RaBoe.jpg|thumb|Das Ölbekämpfungsschiff ''Knechtsand'' in Cuxhaven]]
Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe.
Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe.


Zwischen dem THW und dem Havariekommando besteht eine Verwaltungsvereinbarung. So werden z.B. die [[Fachgruppe Ölschaden|Fachgruppen Ölschaden]] Typ A und B mit Ölbekämpfungsgeräten ausgestattet.
Zwischen dem THW und dem Havariekommando besteht eine Verwaltungsvereinbarung. So werden z.B. die [[Fachgruppe Ölschaden|Fachgruppen Ölschaden]] Typ A und B mit Ölbekämpfungsgeräten ausgestattet.
==Referenzen==
* http://www.havariekommando.de/


[[Kategorie:Organisation]]
[[Kategorie:Organisation]]

Version vom 7. April 2015, 10:23 Uhr

Emblem
Hagglung
Das Ölbekämpfungsschiff Knechtsand in Cuxhaven

Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe.

Zwischen dem THW und dem Havariekommando besteht eine Verwaltungsvereinbarung. So werden z.B. die Fachgruppen Ölschaden Typ A und B mit Ölbekämpfungsgeräten ausgestattet.

Referenzen