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Ortsjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ortsjugendleiter ist das ausführende Organ des [[Ortsjugendvorstands]]. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner Jugendgruppen. Er ist ein besonderer Vertreter der THW-Jugend e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-Ortsverbandes sein.
Der '''Ortsjugendleiter''' ist das ausführende Organ des [[Ortsjugendvorstands]]. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner [[Jugendgruppe]]n. Er ist ein besonderer Vertreter der [[THW-Jugend]] e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-[[Ortsverband]]es sein.

Version vom 12. Mai 2014, 08:27 Uhr

Der Ortsjugendleiter ist das ausführende Organ des Ortsjugendvorstands. Zu seinen Tätigkeiten zählt das koordinieren und unterstützen der Arbeiten seiner Jugendgruppen. Er ist ein besonderer Vertreter der THW-Jugend e.V. im Sinne des § 30 BGB. Der Ortsjugendleiter nimmt für seinen Bereich die Stellung eines Vorstandes ein und vertritt seine Ortsjugend nach innen und außen. Bei seinen Tätigkeiten wird der Ortsjugendleiter von seinem Stellvertreter laufend unterstützt. Da die THW-Jugend e.V. ein eigener Verein, unabhängig vom Technischen Hilfswerk, ist muss der Ortsjugendleiter nicht zwingend Mitglied eines THW-Ortsverbandes sein.