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Sonstige verantwortliche Person Gefahrengut im Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierzu berät sie den OB, die [[Führungskräfte]] und die [[Helfer]] des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
Hierzu berät sie den OB, die [[Führungskräfte]] und die [[Helfer]] des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.


* Zusammenwirken mit der BPG-GFB
* Zusammenwirken mit der BPG-GFB.
* Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
* Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
* Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere [[Kraftfahrer]]) in Gefahrgutfragen
* Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere [[Kraftfahrer]]) in Gefahrgutfragen.
* Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.
* Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.
* Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich
* Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich.
** [[Ladungssicherung]]
** [[Ladungssicherung]]
** Mengengrenzen
** Mengengrenzen

Version vom 23. Dezember 2008, 14:10 Uhr

Aufgaben

Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB) sicherstellen.

Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.

  • Zusammenwirken mit der BPG-GFB.
  • Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
  • Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen.
  • Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.
  • Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich.

Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, sowie Verantwortungsbewusstsein

Lehrgänge und Prüfungen

Abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I, interne Gefahrgutunterweisung durch die BPG-GFB


Funktionen im Ortsverband (außer Einheiten)
THW.svg Ortsbeauftragter | stellvertretender Ortsbeauftragter | Fachberater
Ausbildungsbeauftragter | Verwaltungsbeauftragter | Ortsjugendbeauftragter | Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Schirrmeister | Koch | Leiter THW-Führungsstelle | Kraftfahrer | Sprechfunker | Baufachberater | Helfersprecher
Ausbilder und Prüfer Grundausbildung | Prüfungsleiter Grundausbildung | Sicherheitsbeauftragter | SvP-Gefahrengut
Befähigte Person | Psychosoziale Fachkraft | THW-Peer | Atemschutz-Gerätewart | Bereichsausbilder | IT-Betreuer