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Sonstige verantwortliche Person Gefahrengut im Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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* Zusammenwirken mit der BPG-GFB | * Zusammenwirken mit der BPG-GFB. | ||
* Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB. | * Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB. | ||
* Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere [[Kraftfahrer]]) in Gefahrgutfragen | * Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere [[Kraftfahrer]]) in Gefahrgutfragen. | ||
* Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen. | * Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen. | ||
* Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich | * Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich. | ||
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Version vom 23. Dezember 2008, 14:10 Uhr
Aufgaben
Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB) sicherstellen.
Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-GFB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
- Zusammenwirken mit der BPG-GFB.
- Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-GFB.
- Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen.
- Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.
- Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich.
- Ladungssicherung
- Mengengrenzen
- Kennzeichnung der Gefahrgüter
- Begleitpapiere
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, sowie Verantwortungsbewusstsein
Lehrgänge und Prüfungen
Abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I, interne Gefahrgutunterweisung durch die BPG-GFB