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Warndreieck: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2008, 16:40 Uhr
Das Warndreieck wird zur Absicherung von Unfall- oder Gefahrenstellen verwendet. Laut § 53 a StVZO muß jedes mehrspurige Fahrzeug ein Warndreieck mitführen.
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken und einem standsicheren Fuß.
Verwendung [Bearbeiten]
Zur Absicherung einer Unfall- oder Gefahrenstelle im Straßenverkehr wird das Warndreieck am Fahrbahnrand aufgestellt.
* Dazu entnimmt man das Warndreieck außerhalb der Gefahrenzone seiner Verpackung und entfaltet es vollständig. Um zu verhindern, dass man es später vergisst, sollte man die Verpackung auf den Fahrersitz legen. * Nun geht man, das Warndreieck vor sich tragend, am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn (wenn vorhanden: hinter einer Leitplanke) dem Verkehr entgegen. Hierbei ist eine Warnweste zu tragen. * Die nötige Entfernung zur Unfall- oder Gefahrenstelle ergibt sich aus der Geschwindigkeit des Verkehrs und den örtlichen Gegebenheiten (vor/hinter Kuppen, Senken und Kurven). Mindestens soll jedoch ein Abstand von 200m zur Gefahrenstelle eingehalten werden.
Tips:
* Hilfreich ist es, dabei auf Autobahnen den Abstand der Leitpfosten (Abstand je 50 m) zu zählen. * Auf Schnellstraßen und Autobahnen kann es sinnvoll sein, zur Überbrückung des Abstandes zur Unfall- oder Pannenstelle ein zweites Warndreieck einzusetzen. * Sobald ein weiteres Warndreieck zur Verfügung steht, sollte bei Straßen mit Gegenverkehr auch dieser entsprechend gewarnt werden. * Bei der Rückkehr zur Unfall- oder Pannenstelle sollte man wieder am äußersten Rand oder neben der Fahrbahn gehen.