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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
 
*Vollendung des 21. Lebensjahres
- Vollendung des 21. Lebensjahres
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
 
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
- Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der BuS Neuhausen)
 
- Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
 
- Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der BuS Neuhausen)


Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“.
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“.


Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
 
*allgemeine Sprengarbeiten
- allgemeine Sprengarbeiten
*Kultursprengungen
 
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
- Kultursprengungen
 
- Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
 
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
 
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
- Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
*Eissprengen (Spez 42)
 
*Schneefeldsprengen (Spez 43)
- Eissprengen (Spez 42)
*Sprengen unter Wasser (Spez 44)
 
- Schneefeldsprengen (Spez 43)
 
- Sprengen unter Wasser (Spez 44)


Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für Spreng­berechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten.
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für Spreng­berechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten.
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==Weblinks==
==Weblinks==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengberechtigter w:Sprengberechtigter]
* [[w:Sprengberechtigter]]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengstoffgesetz_(Deutschland) w:Sprengstoffgesetz]
* [[w:Sprengstoffgesetz]]
* [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)]
* [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)]
* [http://www.thw.bund.de/cln_036/nn_948558/SharedDocs/THWim_C3_9Cberblick/Einheiten__Anlagen/FGr-Sp__STAN.html| StAN-Nr.02-08 (Fachgruppe Sprengen)]
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]
[[Kategorie:Verbesserung nötig!]]