Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Grabau (Diskussion | Beiträge) (Link StAN und Layoutänderung) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | [[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]] | ||
Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]]. | ||
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind: | ||
*Vollendung des 21. Lebensjahres | |||
*Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Sprengverordnung) | |||
*Persönliche Eignung (körperlich, geistig) | |||
*Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der BuS Neuhausen) | |||
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“. | Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“. | ||
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um | ||
*allgemeine Sprengarbeiten | |||
*Kultursprengungen | |||
*Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen | |||
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt: | ||
*Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen) | |||
*Eissprengen (Spez 42) | |||
*Schneefeldsprengen (Spez 43) | |||
*Sprengen unter Wasser (Spez 44) | |||
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für SprengÂberechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten. | ||
Zeile 44: | Zeile 33: | ||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [ | * [[w:Sprengberechtigter]] | ||
* [ | * [[w:Sprengstoffgesetz]] | ||
* [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)] | * [http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)] | ||
* [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | * [http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.] | ||