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Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zusammenfassung der Ausbildung zum Sprengberechtigten)
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[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
[[Bild:Abzeichen sprengberechtigter.gif|thumb|[[Abzeichen für Sonderausbildung]] Sprengberechtigter]]
Der '''Sprengberechtigte''' ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Der '''Sprengberechtigte''' (SpBe) ist [[Helfer]] in der [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]].
Nur ihm ist es erlaub etwas zu sprengen, da nur er das notwendige Fachwissen durch (ca. 3) Lehrgänge zum Erwerb der Fachkunde in der Sprengtechnik nach dem [[w:Sprengstoffgesetz]] nachgewiesen hat.
Er ist im Besitz eines Befähigungsscheines nach §20 des Sprengstoffgesetzes. Nur ihm ist es erlaubt Sprengungen zu planen und durchzuführen. Voraussetzung zur Beantragung eines Befähigungsscheines sind:
Der [[Sprenggehilfe]] hilft dem Sprengberechtigten und hat nicht so viele Lehrgänge hinter sich.


===Siehe auch===
- Vollendung des 21. Lebensjahres
* [[w:Sprengberechtigter]]
 
- Zuverlässigkeit (Nachgewiesen durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der  1. Sprengverordnung)
 
- Persönliche Eignung (körperlich, geistig)
 
- Nachweis der Fachkunde (im THW durch die erfolgreiche Teilname am Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“ (Spez 38a) an der BuS Neuhausen)
 
Im THW ist die erfolgreiche Teilname an den Lehrgänge, „FaKu Sprengen / Sprenggehilfe I“ (Spez 34) und „Sprenggehilfe II“ (Spez 35) Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang „Sprengen für Sprengberechtigten-Anwärter“.
 
Beantragt wird der Befähigungsschein bei der „zuständigen Stelle“ (Ländersache: in NRW sind das die Dezernate 44 (Gefahrstoffrecht) bei den Bezirksregierungen). Nach Erteilung des Befähigungsscheines muss der Sprengberechtigte durch den [[Landesverband]] zur „verantwortlichen Person“ (nach §19 Sprengstoffgesetz) bestellt werden um
 
- allgemeine Sprengarbeiten
 
- Kultursprengungen
 
- Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen
 
durchführen zu dürfen. Für andere Sprengarbeiten werden an der BuS Neuhausen folgende Sonderlehrgänge durchgeführt:
 
- Sprengen III für Sprengberechtigte – Pyrotechnik (Spez 40) (Zur Schadensdarstellung bei Übungen)
 
- Eissprengen (Spez 42)
 
- Schneefeldsprengen (Spez 43)
 
- Sprengen unter Wasser (Spez 44)
 
Spätestens alle fünf Jahre hat der Sprengberechtigte am Lehrgang „Sprengen II für Spreng­berechtigte (Wiederholungslehrgang)“ (Spez 39a) oder einem der Sonderlehrgänge teilzunehmen um seinen Befähigungsschein zu erhalten.
 
Die StAN-Nr. 02-08 sieht für jede [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] vor, das der [[Gruppenführer]], [[Truppführer]] und ein [[Helfer]] im Besitz eines gültigen Befähigungsscheines sind.
 
Der Sprengberechtigte wird durch die [[Sprenggehilfe]]n bei Sprengarbeiten unterstützt und er bildet diese aus.
 
===Besonderheiten===
Bei Sprengarbeiten übernimmt der Sprengberechtigte in dem von ihm festgelegten Sicherheitsbereich die Einsatzleitung, oder wie es die StAN-Nr. 02-08 sagt: „Der Sprengberechtigte – ist bei Sprengarbeiten Vorgesetzter aller an der Sprengung beteiligten Helfer und Führungskräfte und – bestimmt den Sicherheitsbereich und sorgt für die Räumung des Sprengbereiches.“
 
===Historisches===
Die Sprengtechnik ist seit Gründung des THW's Bestandteil des Leistungsspektrums. Ursprünglich waren die Sprengberechtigten Helfer in den Bergungszügen. Mit der Einführung des Modul-Systems im THW im Jahr 1994 wurden die Sprengberechtigten in die [[Fachgruppe Räumen]] eingegliedert, später wurden eigenständige [[Fachgruppe Sprengen|FGr Sprengen]] aufgestellt wurden.
 
==Weblinks==
* [[http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengberechtigter w:Sprengberechtigter]]
* [[http://de.wikipedia.org/wiki/Sprengstoffgesetz_(Deutschland) Sprengstoffgesetz]]
* [[http://www.sprenginfo.com/ Deutscher Spreng-Verband e.V.]]
* [[http://www.sprengen.info/ Seite der Sprengberechtigten des THW (leider noch eine Baustelle)]]


[[Kategorie:Verbesserung nötig!]]
[[Kategorie:Verbesserung nötig!]]