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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
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* '''BEBBST''': Sascha Barnewske, siehe [[http://www.thw-jugend-bebbst.de/referent.html|Webseite]] | |||
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Version vom 18. Februar 2008, 23:43 Uhr
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
- Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
- Spendenquittungen können ausgestellt werden.
- Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen. Damit dürfen Fahrzeuge, die nur von der Jugend benutzt werden, mit einem Radio ausgestattet werden.
Was zu tun ist
- Form
- Eigenständige Jugendgruppe, siehe Satzung und Antrag beim Finanzamt
- Aufnahme der Jugend in der Helfervereinigung
Finanzamt
Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das Finanzamt.
Unterlagen für das Finanzamt
- Satzung
- Protokoll der letzten Wahl?
Zuständige Finanzämter nach Bundesländern
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0
Ansprechtpartner
Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:
- BEBBST: Sascha Barnewske, siehe [[1]]
Weblinks
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