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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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== Was zu tun ist ==
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* Form
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** Eigenständige Jugendgruppe, siehe [[Satzung_Jugendgruppen|Satzung]] und Antrag beim [[Gemeinnützigkeit_Jugendgruppen#Finanzamt]]
** Eigenständige Jugendgruppe, siehe [[Satzung_Jugendgruppen|Satzung]] und Antrag beim [[Gemeinnützigkeit_Jugendgruppen#Finanzamt|Finanzamt]]
** Aufnahme der Jugend in der [[Jugendgruppe_Mitglied_Helfervereinigung|Helfervereinigung]]
** Aufnahme der Jugend in der [[Jugendgruppe_Mitglied_Helfervereinigung|Helfervereinigung]]



Version vom 18. Februar 2008, 23:39 Uhr

Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.


Warum gemeinnützig?

  • Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
  • Spendenquittungen können ausgestellt werden.
  • Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen. Damit dürfen Fahrzeuge, die nur von der Jugend benutzt werden, mit einem Radio ausgestattet werden.

Was zu tun ist

Finanzamt

Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit

Unterlagen für das Finanzamt

  • Satzung
  • Protokoll der letzten Wahl?

Zuständige Finanzämter nach Bundesländern

  • Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0

Weblinks

[[1]]