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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
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* Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden. | * Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden. | ||
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* '''Berlin''': Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0 | * '''Berlin''': Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0 | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|Gemeinnützigkeit] | [[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend e.V. - Gemeinnützigkeit]] | ||
[[Kategorie:Jugend]] | [[Kategorie:Jugend]] |
Version vom 18. Februar 2008, 22:18 Uhr
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
- Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
- Spendenquittungen können ausgestellt werden.
- Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen.
Was zu tun ist
- Form
- Eigenständige Jugendgruppe, siehe Satzung und Antrag beim Link#Finanzamt
- Aufnahme der Jugend in der Helfervereinigung
Finanzamt
Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit
Unterlagen für das Finanzamt
- Satzung
- Protokoll der letzten Wahl?
Zuständige Finanzämter nach Bundesländern
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0