Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend | [http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend Gemeinnützigkeit] | ||
[[Kategorie:Jugend]] | [[Kategorie:Jugend]] |
Version vom 18. Februar 2008, 21:54 Uhr
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
- Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
- Spendenquittungen können ausgestellt werden.
Was zu tun ist
- Form
- Eigenständige Jugendgruppe, siehe Satzung und Antrag beim Link#Finanzamt
- Aufnahme der Jugend in der Helfervereinigung
Finanzamt
Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit
Unterlagen für das Finanzamt
- Satzung
- Protokoll der letzten Wahl?
Zuständige Finanzämter nach Bundesländern
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0