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Landesjugendleiter: Unterschied zwischen den Versionen

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(→‎Aufgaben: Organisation des Landesjugendlagers)
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Der '''Landesjugendleiter''' ist der Vorsitzende der [[Landesjugend]] eines Bundeslandes.
Der '''Landesjugendleiter''' ist der Vorsitzende der [[THW-Jugend#Landesebene|Landesjugend]] eines Bundeslandes.


== Aufgaben ==
== Aufgaben ==

Aktuelle Version vom 2. September 2014, 11:57 Uhr

Der Landesjugendleiter ist der Vorsitzende der Landesjugend eines Bundeslandes.

Aufgaben[Bearbeiten]

Der Landesjugendleiter ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den Delegiertenschlüssel für den Landesjugendausschuss fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.

Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des Landesjugendlagers für das jeweilige Bundesland

Sonstiges[Bearbeiten]

Um Landesjugendleiter zu werden, muss man sich vom Landesjugendausschuss wählen lassen. Man bleibt 2 Jahre im Amt, und kann dann entweder wiedergewählt werden, oder man wird abgewählt.