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Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt. | Der '''Landesjugendleiter''' ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den [[Landesjugendausschuss#Delegiertenschlüssel|Delegiertenschlüssel]] für den [[Landesjugendausschuss]] fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt. | ||
Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des [[Landesjugendlager]]s für das jeweilige Bundesland | |||
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Version vom 7. November 2006, 18:26 Uhr
Der Landesjugendleiter ist der Vorsitzende der Landesjugend eines Bundeslandes.
Aufgaben
Der Landesjugendleiter ist der Geschäftsführer der Landesjugend. Zusammen mit seinem Stellvertreter führt er die administrativen Aufgaben der Landesjugend durch, beantwortet Post, trifft Entscheidungen und legt den Delegiertenschlüssel für den Landesjugendausschuss fest. Außerdem muss der Landesjugendleiter den Haushalt der Landesjugend verwalten, und darauf achten, dass dieser nicht ins Minus kommt.
Eine weitere Aufgabe des Landesjugendleiters ist die Organisation des Landesjugendlagers für das jeweilige Bundesland
Sonstiges
Um Landesjugendleiter zu werden, muss man sich vom Landesjugendausschuss wählen lassen. Man bleibt 2 Jahre im Amt, und kann dann entweder wiedergewählt werden, oder man wird abgewählt.