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Delegierter (Jugend): Unterschied zwischen den Versionen
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Als ''Delegierter'' sollte man an den Sitzungen, speziell des [[Landesjugendausschuss]]es auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte. | Als ''Delegierter'' sollte man an den Sitzungen, speziell des [[Landesjugendausschuss]]es auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte. | ||
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Version vom 15. Juni 2006, 11:15 Uhr
Der Delegierte einer Jugendgruppe hat die Aufgabe, die Jugendgruppe auf Landesebene beim Landesjugendausschuss zu vertreten.
Voraussetzungen
Viele Voraussetzungen braucht man nicht, um Delegierter zu werden. Natürlich muss man sich von den Mitgliedern der eigenen Jugendgruppe wählen lassen. Auch sollte man sich ein bisschen mit "THW-Politik" auskennen und sich auch für die Inhalte der Tagesordnung interessieren.
Aufgaben
Als Delegierter sollte man an den Sitzungen, speziell des Landesjugendausschusses auch teilnehmen wollen und können. Man kann sich nach THW-Jugend-Satzung auch von einem Stellvertreter vertreten lassen, wenn man verhindert sein sollte.