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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem [[w:Bundesministerium des Innern|Bundesministerium des Innern]] (BMI), und nicht dem [[w:Bundesministerium der Verteidigung|Bundesministerium der Verteidigung]] (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine [[w:Militär|militärische]] oder [[w:Paramilitär|paramilitärische]] Organisation. | Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem [[w:Bundesministerium des Innern und für Heimat|Bundesministerium des Innern und für Heimat]] (BMI), und nicht dem [[w:Bundesministerium der Verteidigung|Bundesministerium der Verteidigung]] (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine [[w:Militär|militärische]] oder [[w:Paramilitär|paramilitärische]] Organisation. | ||
Im Kriegsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Non-Combattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden. | Im Kriegsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Non-Combattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden. | ||
Aktuelle Version vom 5. November 2023, 17:17 Uhr
Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Sie untersteht dem Bundesministerium des Innern und für Heimat. Präsidentin des THW ist seit 2023 Sabine Lackner[1].
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Helferrechtsgesetz festgelegt:
Zivilschutz[Bearbeiten]
Technische Hilfe im Zivilschutz, ist historisch der hauptsächliche Grund für die Schaffung des Technischen Hilfswerks. Es sollte im Falle eines Krieges Schäden beseitigen und den Alltagsbetrieb aufrecht erhalten. Das THW ist (geschichtlich gewollt) dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Kriegsfall hätten Zivilschutzkräfte wie z.B. auch Sanitätskräfte den sogenannten Non-Combattanten-Status, d.h. sie dürften nach der Genfer Konvention nicht bekämpft werden.
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung[Bearbeiten]
Technische Hilfe im Auftrag der w:Bundesregierung (Deutschland) außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
Auch bei Aufträgen des Bundes zur humanitären Hilfe spielt das THW eine wichtige Rolle. Bei großen Unglücken in aller Welt mit den kleinen Schnelleinsatzeinheiten wie der SEEBA (v.a. bei Erdbeben) und der SEEWA; in europäischen Nachbarländern auch mit regulären Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z.B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003).
Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte durchgeführt, z.B. in w:Bosnien-Herzegowina beim Aufbau der w:Stari Most in w:Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z.B. w:Brunnenbau).
Bekämpfung von Katastrophen auf Anforderung der zuständigen Stellen[Bearbeiten]
Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW hält seine bundesweit dislozierten Einheiten nicht nur für den Kriegsfall vor, sondern leistet auf Anforderung w:Amtshilfe für andere Behörden; hauptsächlich in der örtliche Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also den Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten oder der Bundespolizei und dem Zoll (z.B. Beleuchtung).
So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwässern unterstützend mit einem deutschlandweiten Potenzial an Technik und Organisation.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel [1] aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |