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Jugendgruppe: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Der [[Jugendsprecher]] und sein Stellvertreter====
==== Der [[Jugendsprecher]] und sein Stellvertreter====
Der '''Jugendsprecher''' wird wie alle anderen Mitglieder des Vorstands von den Mitgliedern der Jugendgruppe gewählt. Er soll das 14. Lebensjahr vollendet haben und ist der erste Ansprechpartner für die Jugendlichen bei Problemen. Außerdem wirkt er bei der Gestaltung der Gruppenarbeit mit und vertritt die Junghelfer gegenüber dem Ortsjugendleiter.
Der '''Jugendsprecher''' wird wie alle anderen Mitglieder des Vorstands von den Mitgliedern der Jugendgruppe gewählt. Er soll das 13. Lebensjahr vollendet haben und ist der erste Ansprechpartner für die Jugendlichen bei Problemen. Außerdem wirkt er bei der Gestaltung der Gruppenarbeit mit und vertritt die Junghelfer gegenüber dem Ortsjugendleiter.


==== Der Delegiere/Die Delegierten ====
==== Der Delegiere/Die Delegierten ====

Version vom 13. Februar 2024, 17:47 Uhr

THW-Jugend Logo 2010.svg

Eine Jugendgruppe ist eine eigenständige "Einheit" in einem Ortsverband, in der sich alle Junghelfer zusammenfassen.

Die ersten Jugendgruppen sind 1970 u.a. in den Ortsverbänden Cloppenburg und Beuel gegründet worden.[1]

Die Jugendgruppe für sich ist eine Körperschaft. Sie sollte gemeinnützig sein. Sie wird vom Ortsjugendleiter geleitet. Oft ist dieser auch Jugendbetreuer im THW Ortsverband, dieses ist aber keine Bedingung.

Satzung

In der Satzung der THW Jugend Hessen heißt es:

8.3 Jugendgruppen
8.3.1 Die aktiven Mitglieder sind zu Jugendgruppen zusammengefasst.
8.3.2 Die Jugendgruppen sind einem Ortsverband des THW als eigen-
      verantwortliche Ortsjugend zugeordnet.

9. Jugendordnungen der Untergliederungen
9.1 Jede Untergliederung darf sich eine eigene Ordnung geben /.../

Der Vorstand einer Jugendgruppe

Der Ortsjugendleiter und sein Stellvertreter

Der Ortsjugendleiter und sein Stellvertreter sind erwachsene, ehrenamtliche Personen welche die laufenden Geschäfte der Jugendgruppe führen. Der Ortsjugendleiter und dessen Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Der Jugendsprecher und sein Stellvertreter

Der Jugendsprecher wird wie alle anderen Mitglieder des Vorstands von den Mitgliedern der Jugendgruppe gewählt. Er soll das 13. Lebensjahr vollendet haben und ist der erste Ansprechpartner für die Jugendlichen bei Problemen. Außerdem wirkt er bei der Gestaltung der Gruppenarbeit mit und vertritt die Junghelfer gegenüber dem Ortsjugendleiter.

Der Delegiere/Die Delegierten

Die Delegierten werden nach dem Delegiertenschlüssel der jeweiligen Landesjugend festgelegt und vertreten die Jugendgruppe auf dem Landesjugendausschuss und (falls vorhanden) Bezirksjugendausschuss.

Referenz