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Atemschutzüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die FwDV 7 (Ausgabe 2002) fordert in ihrer aktuellen Fassung, dass bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden muss. Diese dient als Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und zur Registrierung des Atemschutzeinsatzes. | * Die FwDV 7 (Ausgabe 2002) fordert in ihrer aktuellen Fassung, dass bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden muss. Diese dient als Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und zur Registrierung des Atemschutzeinsatzes. |
Version vom 15. Juli 2019, 21:10 Uhr
Atemschutzüberwachung*
- Atumschutzüberwachung auch ASÜ genannt ist für die Überwachung und die Protokolierung für alle Atemschutzgeräteträgerzuständig.
- Die FwDV 7 (Ausgabe 2002) fordert in ihrer aktuellen Fassung, dass bei jedem Atemschutzeinsatz und jeder Übung mit Isoliergeräten grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden muss. Diese dient als Unterstützung der Trupps bei der Kontrolle ihrer Behälterdrücke und zur Registrierung des Atemschutzeinsatzes.
Mindestens folgende Punkte müssen erfasst werden:
- Namen der Einsatzkräfte unter Atemschutz, ggf. mit Funkrufnamen
- Uhrzeit beim Anschließen des Luftversorgungssystems
- Uhrzeit bei 1/3 und 2/3 der zu erwartenden Einsatzzeit
- Erreichen des Einsatzzieles
- Beginn des Rückzuges
Mit dem Formblatt „Atemschutzüberwachung“ können noch weitere Informationen erfasst werden.
- Die Einsatzstelle kann vermerkt werden. Die Verantwortliche / der Verantwortliche für die Atemschutzüberwachung muss erfasst werden. Dies ist nicht die Einsatzkraft, welche die Trupps mitverantwortlich überwacht sondern die zuständige Führungskraft. Diese kann die
Überwachung delegieren, bleibt jedoch hauptverantwortlich. Im Vordruck ist jeder Trupp mit bis zu vier Einsatzkräften vorgesehen, von denen einer pro Trupp als Truppführerin / Truppführer festzulegen ist. Jeder Vordruck enthält den Platz für zwei Einsatztrupps und einen Sicherheitstrupp.
- Die Kräfte werden mit Namen, Ortsverband (OV) sowie der Nummer des Pressluftatmers in die vorgesehenen Felder eingetragen. Der Funkrufname wird in der Überschriftzeile des Trupps vermerkt.
- In das Feld „Start, 0 Minuten“ werden Zeit und Druck eingetragen, falls sich der Trupp aus dem Sichtbereich der AÜ entfernt. Sollte der Trupp dann melden, dass er die Luftversorgung anschließt, so werden die Eintragungen unter „Anschließen, 0 Minuten“ vorgenommen. Wenn der Trupp sofort anschließt, entfällt der Eintrag bei „Start, 0 Minuten“. Bei beiden Varianten ist dann nach Ablauf von maximal 10 Minuten der Stand abzufragen.
- In die Spalten „1/3 Einsatzzeit, 10 Minuten“ und „2/3 Einsatzzeit, 20 Minuten“ werden die aktuellen Stände der Zwischenabfragen nach der angegebenen Maximalzeit eingetragen.
- Sobald das Einsatzziel erreicht ist und/oder der Trupp den Rückzug antritt, werden die Uhrzeiten in die Felder „Einsatzziel“ und/oder „Rückzug“ eingetragen. Unter „Ende, 30 Minuten“ ist die Zeit und der Behälterdruck am Ende des Einsatzes einzutragen. Hat der Trupp die Einsatzstelle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht verlassen, so ist spätestens jetzt der Einsatz dieses Trupps zu beenden. Die grundsätzlichen Regelungen für die Berechnung des Rückzugsweges sind zu beachten. In der Regel ist für den Rückweg die doppelte Menge an Atemluft einzuplanen, die für den Hinweg benötigt wurde.
- In die Felder „Druck“ wird immer der niedrigste Flaschendruck des Trupps eingetragen.
- Unter „Bemerkung“ können zusätzliche Informationen zu den einzelnen Trupps notiert werden.
- Der Vordruck kann für die mehrfache Verwendung einlaminiert und mit einem Wachsstift(ein Wachsstift verwischt auch bei Nässe nicht, kann aber mit einem Tuch entfernt werden.) beschriftet werden.
- Jedoch müssen mindestens die Namen der Atemschutzgeräteträgerinnen / der Atemschutzgeräteträger, das Datum und die Einsatzstelle, die Geräteart sowie die Einsatzdauer für die Dokumentation im Atemschutznachweis erhalten werden.
* Quelle THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008