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Sonstige verantwortliche Person Gefahrengut im Ortsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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* Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG- | * Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-RlB. | ||
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2018, 11:57 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
Die Sonstige verantwortliche Person Gefahrgut im Ortsverband (SvP-OV) soll die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im Ortsverband unter Weisung und Anleitung der Beauftragte Person Gefahrengut-Regionalbereich (BPG-RlB) sicherstellen.
Hierzu berät sie den OB, die Führungskräfte und die Helfer des Ortsverband (mit Unterstützung durch die BPG-RlB) bei der Handhabung der im OV vorhandenen Gefahrgüter. Sie stellt sicher, dass Gefahrgüter nur in gekennzeichneten und zugelassenen Verpackungen/Behältnissen transportiert werden, und das die Beladung der Fahrzeuge den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
- Zusammenwirken mit der BPG-RlB.
- Meldung von Sicherheitsverstößen und Sicherheitsmängeln an den OB und die BPG-RlB.
- Mitwirkung bei der Unterweisung / Fortbildung der Helfer (insbesondere Kraftfahrer) in Gefahrgutfragen.
- Kontrolle und Durchführung der Kennzeichnung von Gefahrgutverpackungen/Behältnissen.
- Kontrolle der Fahrzeugbeladungen hinsichtlich.
- Ladungssicherung
- Mengengrenzen
- Kennzeichnung der Gefahrgüter
- Begleitpapiere
Qualifikation[Bearbeiten]
persönliche Voraussetzungen[Bearbeiten]
Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, sowie Verantwortungsbewusstsein
Lehrgänge und Prüfungen[Bearbeiten]
Abgeschlossene Grundausbildung, interne Gefahrgutunterweisung durch die BPG-RlB