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Prüfungsleiter Grundausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2015, 12:20 Uhr
Allgemein
Der Prüfungsleiter Basisausbildung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Basisausbildungsprüfung verantwortlich.
Aufgaben
- Der Prüfungsleiter Basisausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich.
- Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission.
Qualifikation
- Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
- Grundausbildung
- Fachausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer
- Ausbilder und Prüfer Grundausbildung