Helfervereinigung: Unterschied zwischen den Versionen

2 Bytes hinzugefügt ,  17. März 2015
K
→‎Leistungen: Link eingefügt
K (Defekten Dateilink entfernt)
K (→‎Leistungen: Link eingefügt)
Zeile 19: Zeile 19:
In der Regel werden die Gruppenunfallversicherungen durch die Helfervereinigungen der Länder in einem Rahmenvertrag mit einem Versicherungsgeber abgeschlossen, denen sich die örtlichen THW-Helfervereine anschließen können. Durch die große Anzahl der Mitversicherten können die Kosten je Helfer auf ein äußerst günstigen Beitrag gesenkt werden. Die Ausfertigungen der jeweiligen Versicherungsleistungen ist aber von der jeweiligen Ländervereinigung abhängig.<ref>http://www.thw-landesvereinigung-sh.de/versicherungsleistungen/</ref>
In der Regel werden die Gruppenunfallversicherungen durch die Helfervereinigungen der Länder in einem Rahmenvertrag mit einem Versicherungsgeber abgeschlossen, denen sich die örtlichen THW-Helfervereine anschließen können. Durch die große Anzahl der Mitversicherten können die Kosten je Helfer auf ein äußerst günstigen Beitrag gesenkt werden. Die Ausfertigungen der jeweiligen Versicherungsleistungen ist aber von der jeweiligen Ländervereinigung abhängig.<ref>http://www.thw-landesvereinigung-sh.de/versicherungsleistungen/</ref>


Weiterhin sind die THW-Helfervereinigungen der Ortsverbände an der Jugendarbeit des THW beteiligt. Durch die Finanzierung von Anschaffungen und der Unterstützung bei Ausflügen, Festen, Wettkämpfen und Jugendlagern haben die meisten Helfervereinigungen die aktive Förderung der Jugend in ihren [[Satzung (Privatrecht)|Vereinssatzungen]] aufgenommen.
Weiterhin sind die THW-Helfervereinigungen der Ortsverbände an der Jugendarbeit des THW beteiligt. Durch die Finanzierung von Anschaffungen und der Unterstützung bei Ausflügen, Festen, Wettkämpfen und Jugendlagern haben die meisten Helfervereinigungen die aktive Förderung der Jugend in ihren [[w:Satzung (Privatrecht)|Vereinssatzungen]] aufgenommen.


== Mitgliedschaft ==
== Mitgliedschaft ==
1.826

Bearbeitungen