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Persönliche Schutzausstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Oktober 2014, 12:37 Uhr
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---Dieser Artikel befindet sich in Auflösung, die Inhalte werden im Artikel Bekleidung aufgenommen.--
Zulässige Ergänzungsartikel
Diese Bestandteile können dezentral oder auch privat beschafft werden:
- Flammschutzhaube
- Schutzbrille
- (Drahtgitter-, Elektro-)Visier zum Schutzhelm
- Nackenschutz zum Schutzhelm
- Helmlampe
- Windstopper-Jacke
- Strick- oder Fleecemütze
- Weste mit Rückenschild, passend zum MEA[1] (Hersteller Geilenkothen)
Anmerkung zur Weste: Die BA THW hat den Helfern des THW freigestellt sowohl die Weste als auch den Windstopper z.B. Softshelljacke zu erwerben. Die Verwendung dieser Ausstattung ist gemäß aktualisierter Bekleidungsrichtlinie nicht mehr unzulässig. Die Kleidung darf im Einsatz getragen werden, sofern dies für den Schutzzweck unschädlich ist, und die verantwortlichen Führungskräfte dem zustimmen.
Weitere Ausstattung
Diese Bestandteile sind im THW verbreitet, wenngleich nicht offiziell vorgesehen. Sie können trotzdem gestattet werden, wenn sie für den Einsatzzweck notwendig, oder zumindest unschädlich sind.
- Arbeitshandschuhe, Textil, ggf. auch als Kälteschutz
- Gehörschutzpfropfen oder anderer Gehörschutz
- Knieschützer
- Sonnenhut
- Barett
- Pullover
- andere T-Shirts
Teilweise persönlich zugeordnete Schutzausrüstung
Folgende persönliche Schutzausrüstungen werden teilweise persönlich zugeordnet, teilweise aber auch als "Poolausstattung" vorgehalten:
Nicht persönlich zugeordnete Schutzausrüstung
Folgende persönliche Schutzausrüstungen werden in aller Regel nicht persönlich zugeordnet:
- Chemikalienschutzanzug, schwer
- Chemikalienschutzhandschuhe
- Lederschürze
- Kälteschutzanzüge (Umgangssprachlich, aber falsch: "Überlebensanzug")