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Reservehelfer: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Reservehelfer''' im [[THW]] sind ausgebildete [[Helfer]], die sich im THW als aktiver Helfer verpflichtet haben aber nicht mehr die Zeit haben den Dienst in vollem Umfang wahrzunehmen.
Die '''Reservehelfer''' im [[THW]] sind ausgebildete [[Helfer]], die sich im THW als aktiver Helfer verpflichtet haben aber nicht mehr die Zeit haben den Dienst in vollem Umfang wahrzunehmen.


Reservehelfer kann werden, wer die [[Grundausbildung]] und die [[Basisausbildung II]] in seiner [[Fachgruppe]] erfolgreich abgeschlossen hat. Sie werden weiter in der jeweiligen [[Einheit]] geführt, brauchen aber nur noch mindestens 20% der Dienstzeit der aktiven Helfer pro Jahr leisten, derzeit 24 Stunden. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag.
Reservehelfer kann werden, wer die [[Grundausbildung]] und die [[Fachausbildung]] in seiner [[Fachgruppe]] erfolgreich abgeschlossen hat. Sie werden weiter in der jeweiligen [[Einheit]] geführt, brauchen aber nur noch mindestens 20% der Dienstzeit der aktiven Helfer pro Jahr leisten, derzeit 24 Stunden. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag.


Vor der Aussetzung der Wehrpflicht war die bereits abgeleistete Mindestverpflichtungsszeit Voraussetzung für den Status Reservehelfer für die vom [[Wehrdienst|Wehr-]] bzw. Zivildienst befreiten Helfer.
Vor der Aussetzung der Wehrpflicht war die bereits abgeleistete Mindestverpflichtungsszeit Voraussetzung für den Status Reservehelfer für die vom [[Wehrdienst|Wehr-]] bzw. Zivildienst befreiten Helfer.

Version vom 11. Februar 2015, 12:44 Uhr

Die Reservehelfer im THW sind ausgebildete Helfer, die sich im THW als aktiver Helfer verpflichtet haben aber nicht mehr die Zeit haben den Dienst in vollem Umfang wahrzunehmen.

Reservehelfer kann werden, wer die Grundausbildung und die Fachausbildung in seiner Fachgruppe erfolgreich abgeschlossen hat. Sie werden weiter in der jeweiligen Einheit geführt, brauchen aber nur noch mindestens 20% der Dienstzeit der aktiven Helfer pro Jahr leisten, derzeit 24 Stunden. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag.

Vor der Aussetzung der Wehrpflicht war die bereits abgeleistete Mindestverpflichtungsszeit Voraussetzung für den Status Reservehelfer für die vom Wehr- bzw. Zivildienst befreiten Helfer.

Die Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und werden entsprechend ihrer Funktion weiter-/fortgebildet. Im Falle eines längeren Einsatzes oder bei Großschadenslagen können sie alarmiert werden, falls alle aktiven Helfer schon im Einsatz sind.

Der Status als Reservehelfer ist nicht automatisch an eine Dislozierung als Reservehelfer gebunden. Auch ein aktiver Helfer kann als Reserve einer Einheit zugeordnet sein.