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Alarmierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Alarmierung''' versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranfürhung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.  
Unter '''Alarmierung''' versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranführung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.  
[[Kategorie:Einsatz]]
[[Kategorie:Einsatz]]

Version vom 25. April 2014, 22:03 Uhr

Unter Alarmierung versteht man im engeren Sinne eine verbindliche Anforderung von Einsatzkräften oder - mitteln. Dies kann zum einen der Herstellung der Einsatzbereitschaft dienen oder zum anderen der Heranführung notwendiger Ergänzungs- bzw. Reservekräfte. Die Alarmierung kann auf unterschiedlichen Wegen, auf unterschiedliche Arten und durch unterschiedliche Stellen erfolgen. Im weiteren Sinne ist unter Alarmierung auch die Bevölkerungswarnung zu verstehen.