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Havariekommando: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe. | Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe. | ||
Zwischen dem THW und dem Havariekommando besteht eine Verwaltungsvereinbarung. So werden z.B. die [[Fachgruppe Ölschaden|Fachgruppen Ölschaden]] Typ A und B mit Ölbekämpfungsgeräten ausgestattet. | |||
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Version vom 13. April 2014, 13:19 Uhr
Das Havariekommando ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der fünf Küstenländer, um bei Unfällen im Bereich der Nord- und Ostsee ein koordiniertes und gemeinsames Unfallmanagement zu gewährleisten. Sein Sitz ist in Cuxhaven. Das durch das Havariekommando umgesetzte „Sicherheitskonzept Deutsche Küste“ des Bundes umfasst Radar- und Luftüberwachung, Lotseneinsatz sowie Notschlepper für manövrierunfähige Schiffe.
Zwischen dem THW und dem Havariekommando besteht eine Verwaltungsvereinbarung. So werden z.B. die Fachgruppen Ölschaden Typ A und B mit Ölbekämpfungsgeräten ausgestattet.