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Triage: Unterschied zwischen den Versionen

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Kategroie IV-Patienten sind nicht als "hoffnungslos" zu betrachten. Ihre Versorgung würde aber im Vergleich zu Verletzten der Kategorie I zu viel Personal und Matrial binden. Da so der Tod der Patienten in Kauf genommen wird, ist die Einteilung von Patienten in die Kategorie IV nicht nur ein ehtisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.
Kategroie IV-Patienten sind nicht als "hoffnungslos" zu betrachten. Ihre Versorgung würde aber im Vergleich zu Verletzten der Kategorie I zu viel Personal und Matrial binden. Da so der Tod der Patienten in Kauf genommen wird, ist die Einteilung von Patienten in die Kategorie IV nicht nur ein ehtisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem.
Aktuell fehlt eine gesetzliche Legitimation für die Triage, so dass sich die Katastrophenmediziner hier in einem rechtlichen Graubereich bewegen.
Aktuell fehlt eine gesetzliche Legitimation für die Triage, so dass sich die Katastrophenmediziner hier in einem rechtlichen Graubereich bewegen.
[[Kategorie:Rettung]]

Version vom 11. März 2011, 14:47 Uhr

Als Triage bezeichnet man die Sichtng und Sortierung von Patienten bei einem Massenanfall von Verletzten. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Behandlungskapazitäten unter Zeit- und Materialmangel möglichst effizient auf die Patienten aufgeteilt werden.

Der vom Bundesministerium des Inneren herausgegebene Leitfaden Katastrophenmedizin sieht vier Kategorien mit jeweils unterschiedlichen Behandlungskonsequenzen vor.

  • Kategorie I: Patienten mit einer akuten, vitalen Bedrohung, die sofort und als erstes behandelt werden müssen
  • Kategorie II: Patienten mit schweren Verletzungen oder Erkrankungen, die vorrangig behandelt werden
  • Kategorie III: Patienten mit leichten Verletzungen oder Erkrankungen, die nachrangig behandelt werden
  • Kategorie IV: Patienten ohne Überlebenschance, die nicht mehr behandelt werden

Kategroie IV-Patienten sind nicht als "hoffnungslos" zu betrachten. Ihre Versorgung würde aber im Vergleich zu Verletzten der Kategorie I zu viel Personal und Matrial binden. Da so der Tod der Patienten in Kauf genommen wird, ist die Einteilung von Patienten in die Kategorie IV nicht nur ein ehtisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Problem. Aktuell fehlt eine gesetzliche Legitimation für die Triage, so dass sich die Katastrophenmediziner hier in einem rechtlichen Graubereich bewegen.