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Version vom 4. März 2009, 19:12 Uhr
Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich "Blaulicht") weisen auf Einsatzfahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), ferner des Militärs und von öffentlichen Verkehrs- und Versorgungsbetrieben hin.
Verwendung
Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn bezeichnet man als Sondersignal.
Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht).
Blaues Blinklicht warnt außerdem andere Verkehrsteilnehmer vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen. Es wird auch bei der Begleitung von Kolonnenfahrten benutzt.
Blaues Licht hat den Vorteil, dass es im Straßenverkehr unverwechselbar ist und auch von weitem sofort als Warnsignal wahrgenommen wird, da es im Gegensatz zu etwa rotem, gelbem, grünem oder weißem Licht weder in der Ampel noch in der Straßen-, Baustellen- oder herkömmlichen Fahrzeugbeleuchtung vorkommen darf.
Geschichte
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Um Anforderungen des Luftschutzes zu erfüllen (Verdunklung), wurde damals für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind, da blaues Licht die höchste Streuung in der Atmosphäre hat und daher für Bomber in großen Höhen nicht mehr sichtbar war. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren der Polizei zugeordnet, der so genannten „Feuerlöschpolizei“. Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 1950er Jahren.
Das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) sieht im Anhang I in Artikel 7 Absatz 3 vor, dass "Sanitätsfahrzeuge ein oder mehrere möglichst weithin sichtbare blaue Lichter blinken lassen sollten".